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   SG Dortmund, 11.03.2003 - S 12 P 144/00   

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https://dejure.org/2003,17556
SG Dortmund, 11.03.2003 - S 12 P 144/00 (https://dejure.org/2003,17556)
SG Dortmund, Entscheidung vom 11.03.2003 - S 12 P 144/00 (https://dejure.org/2003,17556)
SG Dortmund, Entscheidung vom 11. März 2003 - S 12 P 144/00 (https://dejure.org/2003,17556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung des Antrags auf Eingruppierung in eine andere Pflegestufe; Klagebefugnis des Heimträgers i. S. v. § 54 Abs. 1 S. 2 SGG (Sozialgerichtsgesetz); Entscheidung über die Klagebefugnis durch Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage; Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 P 12/99 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei stationärer Pflege, Vergütungsanspruch

    Auszug aus SG Dortmund, 11.03.2003 - S 12 P 144/00
    Dem steht § 84 Abs. 4 SGB XI entgegen, wonach mit den Pflegesätzen alle für die Versorgung des Pflegebedürftigen erforderlichen Pflegeleistungen der Pflegeeinrichtung abgegolten sind (BSG, Urteil vom 10.02.2000, Az.: B 3 P 12/99 R; Kirchesch NZS 98, 506).

    Dagegen könnte die Tatsache sprechen, dass sich der Grundrechtsschutz der Pflegeeinrichtungen nur durch eine verfassungskonforme Auslegung der Öffnungsklausel des § 84 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz SGB XI erreichen lässt, seitdem in den Pflegesatz auch die Aufwendungen für soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege einbezogen sind, ohne dass dies bei der Pflegestufenzuordnung berücksichtigt wird (BSG, Urteil vom 10.02.2000, Az.: B 3 P 12/99 R).

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus SG Dortmund, 11.03.2003 - S 12 P 144/00
    Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass § 54 SGG zur Erhebung einer Dritt-Anfechtungsklage berechtigt, soweit ein durch einen sozialrechtlichen Verwaltungsakt Drittbetroffener die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten darlegen kann (BSG, ständige Rechtsprechung, vgl. BSGE 70, 99; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 54 Rdnr. 12).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 12 O 273/13

    Unwirksame Klauseln im Heimvertrag

    Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des § 87 a Abs. 2 SGB XI bewusst darauf verzichtet, den Heimträgern ein eigenes Antrags-/ oder Klagerecht einzuräumen (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 11.03.2003 - S 12 P 144/00 - Juris).
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